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Was tun bei missbräuchlicher Kündigung?

Wenn Arbeitnehmer ihre Stelle verlieren, werden sie plötzlich mit zahlreichen Fragen und Unsicherheiten konfrontiert. Darf der Arbeitgeber das überhaupt tun und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Mit Lohnforderung.ch kommen Arbeitnehmer zu ihrem Recht. Und ihrem Geld.

Mit dem Recht ist es in etwa so wie mit einem Ferrari: Theoretisch kann jeder einen fahren, praktisch können sich das aber nur die wenigsten leisten. Die Reklamationszentrale hat es sich zur Aufgabe gemacht, das zu ändern: Mit der neuen Internetplattform Lohnforderung.ch kommen Arbeitnehmer zu ihrem Recht. Ganz einfach und ohne finanzielles Risiko.

Als Arbeitnehmer zu seinem Recht zu kommen, ist gar nicht so einfach: Nicht selten stellen sich komplexe, arbeitsrechtliche Fragestellungen, wobei sich der Beizug eines spezialisierten Anwaltes empfiehlt. Doch das ist teuer und jede Minute welcher der Fachmann in die Bearbeitung und in die Beratung investiert, kosten den Ratsuchenden teures Geld. Ganz egal was am Ende dabei herauskommt. Seit Oktober 2020 gibt es nun aber die Internetplattform lohnforderung.ch und die geht einen ganz neuen Weg: Arbeitnehmende haben hier die Möglichkeit, ihren Rechtsfall von spezialisierten Juristen prüfen zu lassen. Und das völlig ohne finanzielles Risiko. Denn mit Lohnforderung haben Arbeitnehmende die Möglichkeit offene Forderungen gegenüber ihren Arbeitgebern kostenlos einfordern zu können. Nur bei einer definitiven Fallübergabe und im Erfolgsfall wird eine Erfolgsprovision fällig. Christian Jenny, der Leiter des Rechtsdienstes, erklärt, wie die Dienstleistung genau funktioniert.



Herr Jenny, warum soll ich als Arbeitnehmer zu Lohnforderung.ch gehen und nicht gleich zu einem Anwalt?

Wir bieten einige klare Vorteile gegenüber konventionellen juristischen Dienstleistungen: Bei uns hat der Kunde die Möglichkeit, seinen Fall kostenlos beurteilen zu lassen und wir sagen ihm in einen ersten Schritt, wie wir seine Erfolgsaussichten einschätzen und ob sich weitere Schritte in der Sache überhaupt lohnen. Wenn wir die Erfolgsaussichten in der Sache positiv einschätzen, dann hat der Kunde die Möglichkeit uns mit der Sache zu beauftragen. Wir nehmen ihm dann alles ab: Die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber, das Inkasso seiner Forderung und allenfalls der Gang vor Arbeitsgericht. Je nach Komplexität haben wir auch die Möglichkeit einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Und das alles kostet den Kunden nichts, ausser im Erfolgsfall wird eine Erfolgsprovision fällig.

Und bietet ihre Dienstleistung auch finanzielle Vorteile gegenüber einem Anwalt?

Absolut. Denn bei Lohnforderungen.ch zahlt der Kunde nur dann, wenn wir seine offenen Lohnforderungen, oder aber wenigstens einen Teil davon, erfolgreich beim Arbeitgeber geltend machen können. Ein Anwalt hingegen

verrechnet all seine Aufwände stundenweise seinem Kunden. Auch dann, wenn das Mandat für den Kunden nicht erfolgreich zu Ende geführt werden kann. Das Schweizer Recht verbietet es Anwälten, ein sog. reines Erfolgshonorar mit ihren Kunden zu vereinbaren. Unsere Dienstleistung bei Lohnforderung.ch sieht aber genau ein solches, reines pro Bono Modell vor.

Und wie genau berechnet sich der Prozentsatz des Erfolgshonorars, welches Sie dem Kunden bei Lohnforderung.ch verrechnen?

Zur Berechnung des Erfolgshonorars spielen drei Faktoren eine wesentliche Rolle: Die Höhe der offenen Lohnforderung, die Bonität des Arbeitgebers, resp. die Anzahl Mitarbeiter, welche der Arbeitgeber beschäftigt und nicht zu Letzt die Erfolgsaussichten, die unsere Juristen nach eingehender Prüfung in dem entsprechenden Fall einschätzen.

Das klingt kompliziert. Können Sie das näher erklären?

Im Grunde ist es ganz einfach: Nehmen wir einen Kunden, welcher als Sachbearbeiter bei einer Grossbank arbeitet und um seinen vertraglich vereinbarten Bonus von CHF 20'000 geprellt wurde. Hier setzt sich die Höhe des Erfolgshonorars so zusammen, dass eine Erfolgsprovision in der Höhe von 15% an den Kunden verrechnet würde. Resultierend daraus, dass der Kunde bei einem Arbeitgeber mit einer sehr hohen Bonität arbeitet (eine Grossbank beschäftigt weltweit tausende von Mitarbeitern) und es handelt sich um eine hohe Forderung mit einer sehr hohen Aussicht auf Erfolg. Im Gegensatz dazu läge der Prozentsatz des Erfolgshonorars eines Malers, welcher in einem Zweimannunternehmen eine Lohnforderung von CHF 2'000 geltend macht, bei 33%. Im zweiten Falle ist der Prozentsatz höher, weil für uns im Verhältnis zum ersten Beispiel der Arbeitsaufwand höher und die Erfolgsaussichten tiefer sind. Wir erläutern aber jedem Kunden bei Vertragsabschluss ganz genau und transparent, wie sich das Erfolgshonorar in seinem Falle zusammensetzt und warum.

Und wie genau schätzen Sie die Erfolgsaussichten bei einer Fallbeurteilung ein?

Unsere Juristen haben jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes und kennen sowohl die Rechtsgrundlagen wie auch die aktuelle Rechtsprechung sehr genau. Natürlich sehen auch wir nicht in die Zukunft, aber mit unseren Prognosen liegen wir sehr genau. Mit Stolz dürfen wir sagen, dass wir bis jetzt jeden Fall, welchen wir angenommen haben auch zu einem erfolgreichen Abschluss bringen konnten. Sei es, dass wir Recht vor der zuständigen Behörde bekamen oder dann aber in den direkten Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ein positives Resultat für unseren Kunden verhandeln konnten.

Das bedeutet aber auch im Gegenzug, dass Sie gewisse Fälle ablehnen?

Ja. Obwohl wir die Interessen der Arbeitnehmer vertreten, sehen wir uns in erster Linie dem Recht verpflichtet. Wenn wir bei der Analyse der Sach- und Rechtslage feststellen, dass die Erfolgsaussichten ungünstig sind oder der sich der Anfragende im Unrecht befindet, dann lehnen wir den Fall ab. Wir führen keine aussichtslosen oder unnötige Prozesse.

Nehmen wir an, mir wurde zu Unrecht eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Wie genau würde das Ablaufen, wenn ich mit meinem Anliegen zu Lohnforderung.ch käme?

Da wir eine Online-Dienstleistung sind, ist es für den Kunden ganz einfach: In einem ersten Schritt beantwortet der Kunde ein paar grundlegende Fragen zu seinem Arbeitsverhältnis und der Lohnforderung, welche er glaubt, dass sie ihm zusteht: Wie lange dauert das Arbeitsverhältnis? Wann und wie wurde gekündigt? Hierzu wird der Kunde bequem und einfach und Schritt für Schritt durch ein Eingabeformular navigiert. Zum Schluss hat man dann noch die Möglichkeit, denn Fall aus seiner Sicht zu schildern und relevante Unterlagen, wie beispielsweise den Arbeitsvertrag, hochzuladen. In einem nächsten Schritt prüfen unsere Juristen den Fall und geben dem Kunden eine Einschätzung, wie sie den Fall beurteilen und wie sie die Erfolgsaussichten einschätzen.

Gesetzt der Fall, in unserem fiktiven Beispiel wären die Erfolgsaussichten vielversprechend, wie geht es dann für den Kunden weiter?

Dann hat der Kunde die Möglichkeit uns mit dem Fall zu beauftragen. In einem ersten Schritt wenden wir uns mit einem juristisch fundierten Schreiben an den Arbeitgeber und zeigen diesem den Sachverhalt und die rechtlichen Konsequenzen auf: Gemäss unserer Erfahrung sind bereits in diesem ersten Schritt die Erfolgsaussichten sehr hoch: Denn meist ist die Gegenseite bereit auf unsere Forderungen einzugehen, wenn sie sehen, dass dem Anliegen eine umfassende und akkurate rechtliche Prüfung vorausging und die Forderung berechtigt ist. Grosse Unternehmungen haben auch eigene Rechtsabteilungen, welche die Forderung ihrerseits gegenprüfen und ebenfalls zum Schluss kommen, dass die Forderung berechtigt ist.

Was aber passiert, wenn der Arbeitgeber auf stur schaltet und nicht auf ihre Forderungen eingeht?

Unser Ablauf sieht vor, dass wir dann den Arbeitgeber erneut anschreiben und ihm eine neue Frist zur Zahlung ansetzten. Lässt er auch diese ungenutzt verstreichen, dann reichen wir bei der zuständigen erstinstanzlichen Behörde eine arbeitsrechtliche Forderungsklage ein. Auch hier unterstützen wir den Kunden vollumfänglich: In der Regel begleitet ein Jurist den Kunden beim Gang zur Schlichtungsbehörde. Bis jetzt konnten wir in jedem Fall erfolgreich eine Klagebewilligung erwirken.

Und was passiert, wenn auch vor der Schlichtungsinstanz keine Einigung erzielt werden kann?

Dann erheben wir beim zuständigen Arbeitsgericht eine Forderungsklage. Dies ist dann der Zeitpunkt, wo wir den Fall einem spezialisierten Rechtsanwalt übergeben. Aber für den Kunden ändert sich nichts: Der Kunde braucht nichts weiter zu unternehmen, unser Rechtsanwalt vertritt ihn in allen Belangen und nimmt seine Interessen im Prozess wahr. Und nochmals: Nur im Erfolgsfall schuldet und der Kunde ein Honorar.

Können Sie eine konkrete Zahl nennen, wie viele Fälle Sie erfolgreich abgeschlossen haben?

Unsere Dienstleistung ist zwar noch jung, wir haben aber seit Oktober 2020 schon ca. 50 Anfragen bearbeitet. 25 Fälle davon haben wir angenommen und erfolgreich abgeschlossen. Das bedeutet bares Geld für unsere Kunden. Und die Genugtuung, am Ende doch noch Rech bekommen zu haben.

Und welche Art von Lohnforderungen konnten Sie schon erfolgreich durchsetzen?

Die Anfragen der Ratsuchenden decken ein sehr breites, juristisches Spektrum ab: Von nicht ausbezahlten Spesen und Überstunden, über die Geltendmachung einer missbräuchlichen Kündigung bis hin zu Schadenersatzforderungen wegen einer ungerechtfertigten, fristlosen Kündigung. Unsere Juristen nehmen jeden Fall ganz genau unter die Lupe um am Ende für jeden Kunden das optimale Ergebnis zu erzielen.

Und Ihre Kundschaft? Lassen sich die Menschen, die Ihre Hilfe anfordern irgendwie einordnen?

Egal ob Studierende, welche als Nebenjob in einem Gastrobetrieb aushilft und dabei um den Mindestlohn gemäss dem in der Branche geltenden Mindestlohn geprellt wurde oder der promovierte Physiker, welcher in einem renommierten Versicherungsbetrieb arbeitet und von seinem Arbeitgeber zu einer unvorteilhaften Aufhebungsvereinbarung gedrängt wurde: Uns erreichen alle möglichen Arten von Arbeitnehmern. Nur etwas verbindet sie alle: Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber nicht korrekt behandeln und wollen schnell und unkompliziert zu ihrem Recht und ihrem Geld kommen.

Inwiefern spüren Sie bei Lohnforderungen.ch eigentlich die Auswirkungen der Corona-Pandemie? Schlägt sich diese auch bei den Anfragen Ihrer Kunden nieder?

Da es unsere Dienstleisung noch nicht so lange gibt und wir quasi in Mitten der Pandemie gestartet sind, fehlt uns ein vorher und nachher vergleich. Aber was wir in diesem Zusammenhang sagen können: Viele Fälle hatten und haben einen direkten oder indirekten Zusammenhang mit Corona. Wir müssen leider feststellen, dass insbesondere in Branchen in welchen die Arbeitnehmenden schlecht geschützt sind, sich Fälle häufen, in denen die Arbeitgeber teilweise dir grundlegendsten, arbeitsrechtlichen Regeln nicht beachten: Zum Beispiel bei Reinigungskräften haben wir mehrmals erleben müssen, dass den Arbeitnehmer einfach so von einem auf den anderen Tag gekündigt wurde. Einfach so und mit der Begründung, dass wegen Corona im Moment auf ihre Dienste verzichtet werde. Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit so etwas teilweise passiert und überhaupt kein Unrechtsbewusstsein Seitens der Arbeitgeber vorhanden ist.



Haben auch Sie ein arbeitsrechtliches Problem, welches Sie gerne durch einen Experten prüfen und bewerten lassen möchten? Unter Lohnforderung.ch haben Sie die Möglichkeit Ihren Fall kostenlos prüfen und einschätzen zu lassen. Weiter finden Sie auf der Seite viele Informationen und Fachartikel, welche ihnen in einfacher Sprache die wichtigsten rechtlichen Informationen rund um das Thema Lohnforderung näher erklären. Kommen auch Sie zu Ihrem Recht. Ganz einfach und ohne finanzielles Risiko.





Der Grundsatz der Kündigungsfreiheit
Vorerst die schlechte Nachricht: im schweizerischen Arbeitsrecht herrscht der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Dies bedeutet, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis von jeder Vertragspartei, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, jederzeit gekündigt werden kann (Art. 335 Abs. 1 OR). Dies gilt auch aktuell während der Corona-Pandemie.

Trotzdem gibt es Spielregeln, an welche sich der Arbeitgeber halten muss. Tut er dies nicht, kann eine an sich gültige Kündigung missbräuchlich sein.
Wurde missbräuchlich gekündigt?
Missbräuchlich ist eine Kündigung dann, wenn sie aus bestimmten unzulässigen Gründen ausgesprochen wird, die in Art. 336 OR umschrieben werden. Zusammengefasst gilt: Niemandem darf aufgrund persönlicher Gründe, die nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben, gekündigt werden. Ihnen darf auch nicht gekündigt werden, weil Sie obligatorischen Dienst wie im Militär leisten oder einer Gewerkschaft angehören. Ebenso wenig darf Ihnen gekündigt werden, wenn Sie ein Recht, das Ihnen zusteht, geltend machen, insbesondere auch ein Recht aus dem Arbeitsverhältnis. Art. 336 OR ist nicht abschliessend formuliert, d.h. es können weitere Gründe hinzukommen. Im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie wären dabei etwa folgende Gründe denkbar.

  • Ein Arbeitnehmer verlangt vom Arbeitgeber, dass die Hygiene-Massnahmen im Betrieb eingehalten werden und erhält daraufhin die Kündigung.
  • Ein Arbeitnehmer bekommt den Marschbefehl und muss in die Armee einrücken. Daraufhin erhält er sogleich die Kündigung von seinem Arbeitgeber.
  • Ein Arbeitnehmer gehört zur Risikogruppe (z.B. aufgrund von Vorerkrankungen) und der Arbeitgeber kündigt diesem, da er dem Arbeitnehmer kein Homeoffice anbieten kann/will.
Vorgehen bei einer missbräuchlichen Kündigung
Sie müssen bis spätestens Ende der Kündigungsfrist Einsprache gegen die Kündigung erheben. Wichtig ist, dass Sie dies schriftlich tun. Am besten senden Sie einen eingeschriebenen Brief an den Kündigenden. Theoretisch können sich die Parteien dann einigen und das Arbeitsverhältnis fortsetzen. Erzwingen können Sie die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aber nicht. Falls Sie sich nicht einigen können, können Sie innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Richter Klage erheben, damit eine Entschädigung, welche maximal sechs Monatslöhne beträgt, festgesetzt werden kann. Wie hoch die Entschädigung im konkreten Fall ausfällt, bestimmt der Richter unter Berücksichtigung aller Umstände. Wird eine dieser Fristen verpasst, dann geht der Anspruch auf Entschädigung verloren.
Was die Einsprache zwingend beinhalten muss
  • Korrekter Empfänger (Arbeitgeber)
  • Schreiben, dass Sie Einsprache erheben, weil Sie die Kündigung als missbräuchlich erachten
  • Frist: Die Einsprache muss noch während der Kündigungsfrist versandt werden
  • Einsprache unterzeichnen
  • Mittels Einschreiben versenden
  • Absender nicht vergessen
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