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Kündigung, Überstunden und Lohnforderungen auf dem Bau

Die 5 gravierendsten Fehler die Arbeitgeber in der Baubranche begehen können. Sie arbeiten auf dem Bau und sind unsicher, ob Ihnen auch das ausbezahlt wurde, was Ihnen zusteht? Wir kennen den Bau und die dafür geltenden Gesetze seit Jahren und können Ihnen bei den wichtigsten Fragen weiterhelfen.
Das Bauhauptgewerbe in der Schweiz –
Vorbildliche Branche mit fairen Bedingungen!
Das Bauhauptgewerbe in der Schweiz bietet arbeitsrechtlich optimale Rahmenbedingungen. Denn in der Branche gelten neben den allgemeinen Bestimmungen des Obligationen- (OR) und des Arbeitsgesetzes (ArG) auch mehrere Gesamtarbeitsverträge (GAV). Diese GAV sind verbindlich. Die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände, die den Vertrag abschliessen, müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die geltenden Rechtsgrundlagen auch eingehalten werden. Dazu werden Vollzugs- und Kontrollinstanzen eingesetzt.

Das Bauhauptgewerbe gehört somit zu den am engmaschigsten, kontrollierten Branchen in der Schweiz. Die
allermeisten Baumeister arbeiten seriös und sind attraktive Arbeitgeber.
Arbeiten Sie auf dem Bau? Beharren Sie auf Ihren Lohn!
Die 5 gravierendsten Fehler, die Vorgesetzte auf dem Bau machen können
Aufgrund der gesammelten Erfahrungen während unserer Rechtsberatung haben wir nachstehend, die 5 gravierensten Fehler aufgelistet, welche Bauunternehmer im Umgang mit Bauarbeitern machen können:

1. Kündigung, während Sie krank sind,
Sie sind krank, haben ein Arztzeugnis und erhalten trotzdem eine Kündigung?
Dies ist nicht zulässig. Während ihrer Krankheit besteht ein Kündigungsschutz.
Wir helfen Ihnen, sich zu wehren!

2. Fristlose Kündigung
Sie haben eine fristlose Kündigung erhalten? Lassen Sie diese auf jeden Fall durch uns prüfen. In den allermeisten Fällen ist diese ungültig und der Arbeitgeber schuldet ihnen, neben dem Lohn, auch noch einen Schadenersatz.

3. Sie wurden im Frühling eingestellt und im Winter wieder entlassen?
Der Arbeitszeitkalender im Bau sieht im Sommer mehr Arbeitsstunden vor als im Winter. Werden Sie im Winter entlassen, stehen Ihnen die mehr geleisteten Stunden vom Sommer zu!

4. Abschlussrechnung nach Kündigung immer überprüfen!
So oder so gilt: Überprüfen Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer die Abschlussrechnung! Ihnen ist das zu kompliziert: Wir machen das für Sie und zeigen Ihnen, was Ihnen noch alles zusteht!

5. Überstunden werden Ihnen nicht ausbezahlt?
Jeden Tag muss Ihr Vorgesetzter die von Ihnen geleisteten Arbeitsstunden aufschreiben. Wenn Sie mehr arbeiten, als der Arbeitszeitkalender vorsieht, dann muss man Ihnen dies auszahlen.

Sie haben eine andere Frage oder sind unsicher, ob oder wie viel Ihnen Ihr Arbeitgeber noch schuldet? Hier helfen wir Ihnen gerne weiter.
Anspruch Lohnforderung prüfen lassen