Mehr Infos
 
 

Mit dem Recht ist es in etwa so wie mit einem Ferrari: Theoretisch kann jeder einen fahren, praktisch können sich das aber nur die wenigsten leisten.

Die Reklamationszentrale Schweiz hat es sich zur Aufgabe gemacht, dies zu ändern: Mit der neuen Internetplattform Lohnforderung.ch kommen Arbeitnehmer zu ihrem Recht. Ganz einfach und ohne finanzielles Risiko.

Reklamationszentrale Schweiz lanciert Plattform zur Prozessfinanzierung bei Entschädigungen und Lohnforderungen
Als Arbeitnehmer zu seinem Recht zu kommen, ist gar nicht so einfach: Nicht selten stellen sich komplexe, arbeitsrechtliche Fragestellungen, bei denen sich der Beizug eines spezialisierten Anwaltes empfiehlt. Doch das ist teuer und jede Minute, welche die Fachperson in die Bearbeitung und in die Beratung investiert, kosten den Ratsuchenden teures Geld. Ganz egal, was am Ende dabei herauskommt.

Seit Oktober 2020 gibt es nun aber die Internetplattform Lohnforderung.ch und die geht einen ganz neuen Weg: Arbeitnehmende haben hier die Möglichkeit, ihren Rechtsfall von spezialisierten Juristen prüfen zu lassen. Und das völlig ohne finanzielles Risiko. Denn mit Lohnforderung haben Arbeitnehmende die Möglichkeit, offene Forderungen gegenüber ihren Arbeitgebern kostenlos einfordern zu können.

Nur bei einer definitiven Fallübergabe und im Erfolgsfall wird eine Erfolgsprovision fällig. Christian Jenny, der Leiter des Rechtsdienstes, erklärt, wie die Dienstleistung genau funktioniert.
lic. iur. Christian Jenny
Leiter Rechtsdienst
Seit über 10 Jahren ist Christian Jenny als Jurist im Bereich Arbeitsrecht tätig und unterstützt die Kunden von Lohnforderung.ch bei Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Herr Jenny, warum soll ich als Arbeitnehmer zu Lohnforderung.ch gehen und nicht gleich zu einem Anwalt?
Wir bieten einige klare Vorteile gegenüber konventionellen juristischen Dienstleistungen: Bei uns haben Kunden die Möglichkeit, ihren Fall kostenlos beurteilen zu lassen und wir sagen zeigen in einem ersten Schritt auf, wie wir die Erfolgsaussichten einschätzen und ob sich weitere Schritte in der Sache überhaupt lohnen.

Wenn wir die Erfolgsaussichten in der Sache positiv einschätzen, haben unsere Kunden die Möglichkeit, uns mit der Sache zu beauftragen. Wir nehmen dann alles ab: Die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber, das Inkasso der Forderung und allenfalls den Gang vor Arbeitsgericht.

Je nach Komplexität haben wir auch die Möglichkeit, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Und das alles kostet unsere Kunden nichts, ausser im Erfolgsfall wird eine Erfolgsprovision fällig.
Und bietet Ihre Dienstleistung auch finanzielle Vorteile gegenüber einem Anwalt?
Absolut. Denn bei Lohnforderungen.ch zahlen Kunden nur dann, wenn wir die offene Lohnforderungen oder aber wenigstens einen Teil davon erfolgreich beim Arbeitgeber geltend machen können. Ein Anwalt hingegen verrechnet all seine Aufwände auf Stundenbasis. Auch dann, wenn das Mandat nicht erfolgreich zu Ende geführt werden kann. Das Schweizer Recht verbietet es Anwälten, ein sog. reines Erfolgshonorar mit ihren Kunden zu vereinbaren. Unsere Dienstleistung bei Lohnforderung.ch sieht aber genau ein solches, reines pro Bono Modell vor.
Und wie genau berechnet sich der Prozentsatz des Erfolgshonorars, welches Sie Kunden von Lohnforderung.ch verrechnen?
Zur Berechnung des Erfolgshonorars spielen drei Faktoren eine wesentliche Rolle: Die Höhe der offenen Lohnforderung, die Bonität des Arbeitgebers, resp. die Anzahl Mitarbeiter, welche der Arbeitgeber beschäftigt und nicht zuletzt die Erfolgsaussichten, die unsere Juristen nach eingehender Prüfung beim entsprechenden Fall einschätzen. Die effektiven Kosten bei Erfolg liegen zwischen 8% und 33% des erfolgreich eingeforderten Betrages.
Das klingt kompliziert. Können Sie das näher erklären?
Im Grunde ist es ganz einfach: Nehmen wir das Beispiel eines Arbeitnehmenden, welcher als Sachbearbeiter bei einer Grossbank arbeitet und um seinen vertraglich vereinbarten Bonus von CHF 20'000 geprellt wurde. Hier setzt sich die Höhe des Erfolgshonorars so zusammen, dass eine Erfolgsprovision in der Höhe von 15% verrechnet würde. Resultierend daraus, dass der Arbeitnehmende bei einem Arbeitgeber mit einer sehr hohen Bonität arbeitet (eine Grossbank beschäftigt weltweit tausende von Mitarbeitenden) und es handelt sich um eine hohe Forderung mit einer sehr hohen Aussicht auf Erfolg.

Im Gegensatz dazu läge der Prozentsatz des Erfolgshonorars eines Malers, welcher in einem Kleinbetrieb von zwei Mitarbeitenden eine Lohnforderung von CHF 2'000 geltend macht, bei 33%. Im zweiten Falle ist der Prozentsatz höher, weil für uns im Verhältnis zum ersten Beispiel der Arbeitsaufwand höher und die Erfolgsaussichten tiefer sind. Wir erläutern aber jedem Kunden bei Vertragsabschluss ganz genau und transparent, wie sich das Erfolgshonorar in diesem Fall zusammensetzt und warum.

Rechenbeispiel 1:
Lohn- / Schadenersatzforderung: CHF 31'000.–
Anzahl Mitarbeiter Arbeitgeber: 260
Erfolgschancen: ca. 90%
Provision bei Erfolg: 8%
Totalbetrag bei Erfolg: CHF 2'480.–

Rechenbeispiel 2:
Lohn- / Schadenersatzforderung: CHF 2'000.–
Anzahl Mitarbeiter Arbeitgeber: 10
Erfolgschancen: ca. 70%
Provision: 33%
Totalbetrag bei Erfolg: CHF 660.–

Und wie genau schätzen Sie die Erfolgsaussichten bei einer Fallbeurteilung ein?
Unsere Juristen haben jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes und kennen sowohl die Rechtsgrundlagen wie auch die aktuelle Rechtsprechung sehr genau. Natürlich sehen auch wir nicht in die Zukunft, aber mit unseren Prognosen liegen wir sehr genau. Mit Stolz dürfen wir sagen, dass wir bis jetzt jeden Fall, welchen wir angenommen haben auch zu einem erfolgreichen Abschluss bringen konnten. Sei es, dass wir Recht vor der zuständigen Behörde bekamen oder dann aber in den direkten Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ein positives Resultat für unsere Kunden verhandeln konnten.
Das bedeutet aber auch im Gegenzug, dass Sie gewisse Fälle ablehnen?
Ja. Obwohl wir die Interessen der Arbeitnehmenden vertreten, sehen wir uns in erster Linie dem Recht verpflichtet. Wenn wir bei der Analyse der Sach- und Rechtslage feststellen, dass die Erfolgsaussichten ungünstig sind oder der sich die anfragende Person im Unrecht befindet, dann lehnen wir den Fall ab. Wir führen keine aussichtslosen oder unnötigen Prozesse.
Nehmen wir an, mir wurde zu Unrecht eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Wie genau würde das
Ablaufen, wenn ich mit meinem Anliegen zu Ihnen käme
?
Da wir eine Online-Dienstleistung sind, ist es für unsere Kunden ganz einfach: In einem ersten Schritt beantworten die Kunden ein paar grundlegende Fragen zum Arbeitsverhältnis und der Lohnforderung, welche ihnen aus eigenem Ermessen zusteht: Wie lange dauert das Arbeitsverhältnis? Wann und wie wurde gekündigt? Hierzu werden unsere Kunden bequem und einfach und Schritt für Schritt durch ein Eingabeformular navigiert. Zum Schluss besteht die Möglichkeit, denn Fall aus eigener Sicht zu schildern und relevante Unterlagen wie beispielsweise den Arbeitsvertrag hochzuladen. In einem nächsten Schritt prüfen unsere Juristen den Fall und geben eine Rückmeldung, wie sie den Fall beurteilen und wie sie die Erfolgsaussichten einschätzen.
Gehen wir davon aus, in unserem fiktiven Beispiel sind die Erfolgsaussichten vielversprechend, wie geht es dann weiter?
Dann hat der Kunde die Möglichkeit, uns mit dem Fall zu beauftragen. In einem ersten Schritt wenden wir uns mit einem juristisch fundierten Schreiben an den Arbeitgeber und zeigen diesem den Sachverhalt und die
rechtlichen Konsequenzen auf: Gemäss unserer Erfahrung sind bereits in diesem ersten Schritt die Erfolgsaussichten sehr hoch: Denn meist ist die Gegenseite bereit, auf unsere Forderungen einzugehen, wenn sie sehen, dass dem Anliegen eine umfassende und akkurate rechtliche Prüfung vorausging und die Forderung berechtigt ist. Grosse Unternehmungen haben auch eigene Rechtsabteilungen, welche die Forderung ihrerseits gegenprüfen und ebenfalls zum Schluss kommen, dass die Forderung berechtigt ist.
Was aber passiert, wenn der Arbeitgeber auf stur schaltet und nicht auf Ihre Forderungen eingeht?
Unser Ablauf sieht vor, dass wir dann den Arbeitgeber erneut anschreiben und eine neue Frist zur Zahlung ansetzen. Lässt er auch diese ungenutzt verstreichen, dann reichen wir bei der zuständigen erstinstanzlichen Behörde eine arbeitsrechtliche Forderungsklage ein. Auch hier unterstützen wir unsere Kunden vollumfänglich: In der Regel begleitet ein Jurist den Kunden beim Gang zur Schlichtungsbehörde. Bis jetzt konnten wir in jedem Fall erfolgreich eine Klagebewilligung erwirken.
Und was passiert, wenn auch vor der Schlichtungsinstanz keine Einigung erzielt werden kann?
Dann erheben wir beim zuständigen Arbeitsgericht eine Forderungsklage. Zu diesem Zeitpunkt übergeben wir den Fall einem spezialisierten Rechtsanwalt . Aber für unsere Kunden ändert sich nichts: Sie müssen nichts weiter unternehmen, unser Rechtsanwalt übernimmt die rechtliche Vertretung in allen Belangen und die Interessen im Prozess. Und nochmals: Nur im Erfolgsfall schulden uns die Kunden ein Honorar.
Können Sie eine konkrete Zahl nennen, wie viele Fälle Sie erfolgreich abgeschlossen haben?
Unsere Dienstleistung ist zwar noch jung, wir haben aber seit Oktober 2020 schon über 50 Anfragen bearbeitet. Gut die Hälfte davon haben wir angenommen und erfolgreich abgeschlossen. Das bedeutet bares Geld für unsere Kunden. Und die Genugtuung, am Ende doch noch Recht bekommen zu haben.
Welche Art von Lohnforderungen konnten Sie schon erfolgreich durchsetzen?
Die Anfragen der Ratsuchenden decken ein sehr breites, juristisches Spektrum ab: Von nicht ausbezahlten Spesen und Überstunden, über die Geltendmachung einer missbräuchlichen Kündigung bis hin zu
Schadenersatzforderungen aufgrund einer ungerechtfertigten, fristlosen Kündigung. Unsere Juristen nehmen jeden Fall ganz genau unter die Lupe, um am Ende für alle Kunden das optimale Ergebnis zu erzielen.
Und Ihre Kundschaft? Lassen sich die Menschen, die Ihre Hilfe anfordern irgendwie einordnen?
Egal ob eine Studierende, die als Nebenjob in einem Gastrobetrieb aushilft und dabei um den Mindestlohn gemäss dem in der Branche geltenden Mindestlohn geprellt wurde oder der promovierte Physiker, der in einem renommierten Versicherungsbetrieb arbeitet und von seinem Arbeitgeber zu einer unvorteilhaften Aufhebungsvereinbarung gedrängt wurde: Uns erreichen alle möglichen Arten von Arbeitnehmenden. Nur etwas verbindet sie alle: Sie wurden vom Arbeitgeber nicht korrekt behandelt und wollen schnell und unkompliziert zu ihrem Recht und ihrem Geld kommen.
Inwiefern spüren Sie bei Lohnforderungen.ch eigentlich die Auswirkungen der Corona-Pandemie? Schlägt sich diese auch bei den Anfragen Ihrer Kunden nieder?
Da es unsere Dienstleistung noch nicht so lange gibt und wir quasi in Mitten der Pandemie gestartet sind, fehlt uns ein Vorher-Nachher-Vergleich. Aber was wir in diesem Zusammenhang sagen können: Viele Fälle hatten und haben einen direkten oder indirekten Zusammenhang mit Corona. Wir müssen leider feststellen, dass insbesondere in Branchen, in welchen die Arbeitnehmenden schlecht geschützt sind, sich Fälle häufen, bei denen die Arbeitgeber teilweise die grundlegendsten, arbeitsrechtlichen Regeln nicht beachten: Zum Beispiel bei Reinigungskräften haben wir mehrmals erleben müssen, dass den Arbeitnehmenden von einem auf den anderen Tag gekündigt wurde. Einfach so und mit der Begründung, dass wegen Corona im Moment auf ihre Dienste verzichtet werde. Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit so etwas teilweise passiert und überhaupt kein Unrechtsbewusstsein Seitens einiger Arbeitgebern vorhanden ist.
lic. iur. Christian Jenny
Leiter Rechtsdienst
Seit über 10 Jahren ist Christian Jenny als Jurist im Bereich Arbeitsrecht tätig und unterstützt die Kunden von Lohnforderung.ch bei Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Anspruch Lohnforderung prüfen lassen