Missbräuchlich ist eine Kündigung dann, wenn sie aus bestimmten unzulässigen Gründen ausgesprochen wird, die in Art. 336 OR umschrieben werden. Zusammengefasst gilt: Niemandem darf aufgrund persönlicher Gründe, die nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben, gekündigt werden. Ihnen darf auch nicht gekündigt werden, weil Sie obligatorischen Dienst wie im Militär leisten oder einer Gewerkschaft angehören. Ebenso wenig darf Ihnen gekündigt werden, wenn Sie ein Recht, das Ihnen zusteht, geltend machen, insbesondere auch ein Recht aus dem Arbeitsverhältnis. Art. 336 OR ist nicht abschliessend formuliert, d.h. es können weitere Gründe hinzukommen. Im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie wären dabei etwa folgende Gründe denkbar.
- Ein Arbeitnehmer verlangt vom Arbeitgeber, dass die Hygiene-Massnahmen im Betrieb eingehalten werden und erhält daraufhin die Kündigung.
- Ein Arbeitnehmer bekommt den Marschbefehl und muss in die Armee einrücken. Daraufhin erhält er sogleich die Kündigung von seinem Arbeitgeber.
- Ein Arbeitnehmer gehört zur Risikogruppe (z.B. aufgrund von Vorerkrankungen) und der Arbeitgeber kündigt diesem, da er dem Arbeitnehmer kein Homeoffice anbieten kann/will.