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13. Monatslohn - Habe ich Anspruch darauf?

Der 13. Monatslohn ist ein zusätzlicher Monatslohn, der oft im Arbeitsvertrag vereinbart und somit Bestandteil des Lohnes ist. Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf einen 13. Monatslohn haben und was am Ende des Arbeitsverhältnisses damit geschieht.
Sondervergütung
Viele Arbeitnehmende erhalten neben dem vertraglich vereinbarten Lohn jeweils im Dezember auch einen 13. Monatslohn, also einen zusätzlichen Monatslohn. Bei den allermeisten Arbeitnehmenden ist dies auch so im Arbeitsvertrag festgehalten. Dazu muss aber gesagt sein, dass im Obligationenrecht (dort wo sonst die Bestimmungen zum Arbeitsrecht festgehalten werden), nichts über einen 13. Monatslohn steht. Dieser ist also gesetzlich nicht vorgesehen, sondern es handelt sich dabei um eine sogenannte Sondervergütung.
Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten der Vergütung
Die Auszahlung des 13. Monatslohnes muss nicht zwingend gegen Ende Jahr erfolgen, sondern die Art und Weise dieser Vergütung kann frei ausgestaltet werden. Es gibt auch Arbeitsverträge, die vorsehen, dass der 13. Monatslohn monatlich ausbezahlt wird. Dies bedeutet, dass jeden Monat zum eigentlichen Lohn jeweils nochmals 1/12 des Lohnes dazugezahlt wird, oder aber es wird vereinbart, dass die erste Hälfte des 13. Monatslohnes nach einem halben Jahr ausbezahlt wird. Es sind also viele Formen denkbar und auch in der Summe kann der 13. Monatslohn beliebig ausgestaltet werden. Dieser muss also nicht zwingend genau einem Monatslohn entsprechen, er kann auch höher oder tiefer ausfallen. Fakt ist aber: ist ein 13. Monatslohn vereinbart, dann ist er auch geschuldet.

Der 13. Monatslohn muss aber nicht zwingend im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten sein. Es gibt auch Arbeitsverhältnisse, bei denen zu Beginn kein 13. Monatslohn ausbezahlt wird, es mit der Zeit aber Jahr für Jahr zu einer stillschweigenden Auszahlung eines solchen 13. Monatslohnes kommt. Auch in einem solchen Falle wird dann der 13. Monatslohn zu einem festen Lohnbestandteil und ist am Ende des Arbeitsverhältnisses geschuldet.
Was passiert mit dem 13. Monatslohn am Ende des Arbeitsverhältnisses?
    Egal wie das Arbeitsverhältnis endet - also ob dies nun durch eine ordentliche Kündigung oder gar wegen einer fristlosen Kündigung erfolgt - gilt: Ist ein 13. Monatslohn vereinbart, dann ist dieser anteilsmässig (so. pro rata temporis) auch geschuldet. Kurz gesagt: Endet Ihr Arbeitsverhältnis, dann muss Ihnen der Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem Lohn auch noch anteilmässig den 13. Monatslohn für die Zeit ausbezahlten, während der Sie im angebrochenen Jahr gearbeitet haben.
    Anspruch Lohnforderung prüfen lassen