Die Gratifikation ist eine Sondervergütung des Arbeitgebers, die zum Fixlohn hinzutritt. Diese kann beispielsweise aufgrund von speziellen Anlässen (z.B. Weihnachtsgeld) ausgerichtet werden. Die Höhe der Gratifikation ist dabei im Ermessen des Arbeitgebers. Ob ein Anspruch auf eine Gratifikation besteht, hängt davon ab, ob die Gratifikation vom Arbeitgeber freiwillig geleistet wird oder vertraglich vereinbart ist. Wird die Gratifikation freiwillig geleistet, dann besteht kein klagbarer Anspruch. Wird diese aber auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung (z.B. im Arbeitsvertrag) ausgerichtet, besteht ein klagbarer Anspruch. Aber: auch eine freiwillig geleistete Gratifikation kann zu einem klagbaren Anspruch führen, wenn diese seit Jahren regelmässig erfolgt.