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Mein letzter Arbeitstag – was steht mir jetzt noch zu?

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden alle Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis fällig. Darum lohnt sich ein besonders kritischer Blick auf die letzte Lohnabrechnung. Wurden mir die angehäuften Überstunden korrekt abgerechnet und entschädigt? Was geschieht mit einem allfälligen Feriensaldo, welcher nicht mehr bezogen werden konnte? Hier verschaffen wir Ihnen einen kurzen Überblick über was Ihnen am Ende Ihres Arbeitsverhältnisses noch zusteht.
Grundsätzliches bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Egal, wie und warum Ihr Arbeitsverhältnis endet, spätestens jetzt werden alle arbeitsrechtlichen Forderungen fällig (Art. 339 Abs. 1 OR). Sprich: alles was Ihnen zusteht, muss der Arbeitgeber nun auszahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst gekündigt haben, Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, Ihr befristetes Arbeitsverhältnis abgelaufen ist oder ob Ihnen gekündigt wurde. Selbst rechtswidrige Kündigungen haben die Fälligkeit aller arbeitsrechtlichen Forderungen zur Folge.
Welche arbeitsrechtliche Ansprüche werden fällig?
Wichtig zu wissen für Arbeitnehmer
    Unter den oben aufgeführten Links möchten wir Ihnen für die wichtigsten und häufigsten arbeitsrechtlichen Forderungen einige rechtliche Stolpersteine aufzeigen und Ihnen dabei auch die wichtigsten Begriffe und Grundlagen etwas näherbringen.

    Für Sie als Arbeitnehmer ist dies wichtig zu wissen. Denn: Forderungen, die Sie kennen, müssen Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich geltend machen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass ein Verzicht angenommen wird. Ausserdem beginnt zu diesem Zeitpunkt die 5-jährige Verjährungsfrist zu laufen (siehe Art. 130 OR und Art. 128 Abs. 3 OR). Verjährung bedeutet, dass Sie nach Ablauf dieses Zeitraumes die Möglichkeit verlieren, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen, auch wenn Ihnen dieser zustehen würde.
    Checkliste: Habe ich alles bekommen, was mir zusteht?
      Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen als Hilfestellung am Ende Ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses dienen. Gehen Sie die Liste Punkt für Punkt durch und stellen Sie sich dabei kritisch die Frage: Habe ich diesen Punkt erledigt, resp. bin ich mit dem, was ich vom Arbeitgeber unter diesem Titel erhalten habe einverstanden? Sollten Sie dabei eine oder mehrere Fragen mit «Nein» beantworten, dann könnte es sein, dass Ihnen der Arbeitgeber Leistungen vorenthalten hat, welche Ihnen zustehen. Sollte dies der Fall sein, dann zögern Sie nicht und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Anwälte und Juristen prüfen dann, ob Ihnen tatsächlich noch etwas zusteht und wie wir Ihre Prozesschancen einschätzen.
      • Habe ich eine schriftliche Begründung der Kündigung verlangt und falls ja, bin ich mit der Begründung einverstanden?
      • War ich krank während der Kündigungsfrist und falls ja, wurde dies berücksichtigt?
      • Habe ich ein Arbeitszeugnis erhalten, mit welchem ich zufrieden bin?
      • Habe ich alle Ferien, die mir zustehen, noch beziehen können oder besteht ein Restferienguthaben?
      • Habe ich alle meine Überstunden bezogen oder wurden mir diese ausbezahlt?
      • Habe ich noch Quittungen, resp. sind noch Spesen offen?
      • Wurde ein Abschiedsapéro durchgeführt? (nicht obligatorisch)
      • Habe ich noch Gegenstände meines Arbeitgebers (Schlüssel, Werkzeuge, usw.), welche ich noch nicht zurückgegeben habe?
      • Steht mir allenfalls noch eine Abgangsentschädigung zu?
      • Habe ich den im Arbeitsvertrag vereinbarten Bonus anteilsmässig noch erhalten?
      Anspruch Lohnforderung prüfen lassen